Betreuung in und um Bamberg - Betreuerbüro Marco Schuller

Betreuung in und um Bamberg
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Betreuung
„Was, wenn ich durch Unfall, Krankheit oder im Alter nicht mehr in der Lage sein sollte, meine Angelegenheiten jedweder Art selbst zu regeln?“
Was bedeutet rechtliche Betreuung?

Rechtliche Betreuung bekommen erwachsene Menschen, die nicht oder nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden. Das können zum Beispiel Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder Krankheit sein. Oder ältere Menschen, die zum Beispiel mit Demenz leben.
In Deutschland werden etwa 1,5 Millionen Menschen rechtlich betreut. Seit den 1990er Jahren hat sich die Zahl der Betreuungen verdreifacht. Dies liegt auch daran, dass immer mehr Menschen in Deutschland immer älter werden. Dadurch gibt es mehr Menschen mit Alters-Erkrankungen, wie zum Beispiel Alzheimer oder Demenz.
Rechtliche Betreuung ist keine soziale, pflegerische oder gesundheitliche Betreuung. Sie ist auf die erforderlichen Aufgabenkreise beschränkt. Die rechtliche Betreuung ermöglicht Rechtshandlungen stellvertretend im Namen der Betreuten, die diese selbst nicht mehr vornehmen können.
Im Rahmen einer rechtlichen Betreuung ist der Betreute weder entmündigt, noch bevormundet, geschäftsunfähig oder dergleichen. Der Betreute trifft Entscheidungen, darf Wählen usw. und nur, wenn der Betreute nicht in der Lage ist, seinen Willen umzusetzen, greift der Betreuer unterstützend ein.
Eine rechtliche Betreuung dient nicht der Erziehung oder dazu, eigene oder allgemein gesellschaftliche Wertmaßstäbe durchzusetzen.

Wie kommt es zu einer Betreuung?

Rechtliche Betreuungen werden im Rahmen eines Betreuungsverfahrens vom Betreuungsgericht eingerichtet. Jeder kann dort eine Betreuung für sich oder auch andere Menschen anregen. Das Gericht prüft dann mit Unterstützung der Betreuungsbehörde, ob die Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung gegeben sind. Die Betreuungsbehörde wird im persönlichen Kontakt den Betreuungsbedarf feststellen und einen Betreuer vorschlagen. Auch der Betroffene selbst kann einen Betreuer vorschlagen, der dann vorrangig zu bestellen ist.
Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens bespricht das Gericht mit dem Betroffenen die erforderliche Unterstützung durch die Betreuung.
Im Betreuungsbeschluss legt das Gericht schließlich fest, welche Aufgabenkreise durch die Betreuung abgedeckt werden.
Die Arbeit der Betreuer unterliegt der laufenden Kontrolle durch das Betreuungsgericht. Die Betreuer müssen dem Gericht daher Berichte über ihre Tätigkeit einreichen und über das von Ihnen verwaltete Vermögen der Betreuten genau Rechnung legen. Es wird zudem in regelmäßigen Abständen überprüft, ob die Betreuung noch erforderlich ist.

Was ich mache

Ich bin Berufsbetreuer für Bamberg und Umgebung, der rechtliche Betreuungen von Menschen führt, die aufgrund von Erkrankung, Behinderung oder sonstigen Einschränkungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen können.
Es handelt sich nicht um eine persönliche Alltagsbetreuung. Meine Zuständigkeit liegt in der Rechtsfürsorge. Das bedeutet, dass ich die rechtlichen Interessen meines Betreuten vertrete und Hilfen organisiere bzw. beantrage (z. B. Hilfen durch einen Pflegedienst oder das Ambulant Betreute Wohnen) und dieses kontrolliere. Gegen den Willen meines Betreuten muss ich entscheiden, wenn eine Gefahr für Leib und Leben oder sonstige Verschlechterung des Zustands oder der Verhältnisse eintreten würde. Hierbei unterliege ich jedoch der Zustimmungspflicht des Betreuungsgerichts. Als Betreuer treffe ich keine Entscheidungen über den Kopf meines Betreuten hinweg. Meine Arbeit richtet sich immer nach den Wünschen und individuellen Bedürfnissen des Betreuten.
Hilfe durch die rechtliche Betreuung kann sehr unterschiedlich sein. Zum Erhalt von Sozialhilfe oder anderer Leistungen müssen Anträge gestellt werden. Um Schulden zu regulieren, werden mit Gläubigern Ratenzahlungen vereinbart oder eine Privatinsolvenz angemeldet.  Zur Absicherung der medizinischen Versorgung werden Ärzte und Pflegedienste koordiniert. Gelegentlich muss eine neue Wohnung oder ein Heimplatz gesucht werden. Auch kommt es vor, dass man gegen einen Bescheid oder sonstige offizielle Entscheidung (z.B. Pflegegradfeststellung) ein Widerspruchsverfahren einleiten oder gar eine Untätigkeitsklage erheben muss.

Ich sorge ununterbrochen dafür, dass mein Betreuter von seinen ihm zustehenden Rechten Gebrauch machen kann, aber auch seinen Pflichten nachkommen kann.

Impressum / Kontakt

Marco Schuller
Postfach 1101
96173 Oberhaid

+49 176 66992181

info@betreuerbuero-bamberg.de
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