Direkt zum Seiteninhalt

BetreuerBuero Bamberg

Menü überspringen
Betreuerbüro Bamberg
Menü überspringen
„Einem Menschen zu helfen mag nicht die  ganze Welt verändern, aber es kann die Welt für diesen einen Menschen  verändern.“ (Unbekannt)
  • Ärztliche Aufklärung einholen, Fragen bündeln und verständlich zusammenfassen.
  • Untersuchungs- und Behandlungstermine koordinieren; Transport/ Begleitung organisieren.
  • Einwilligungen im Rahmen des Aufgabenkreises erteilen oder verweigern; Pflegegrad/ Reha anstoßen.
  • Grenzen: keine medizinischen Fachentscheidungen; Selbstbestimmung und mutmaßlicher Wille haben Vorrang.
  • Haushaltsplan erstellen, laufende Kosten (Miete, Energie, Versicherung) sichern.
  • Kontostruktur ordnen, unberechtigte Lastschriften stoppen, Verfügungen dokumentieren.
  • Schuldenüberblick gewinnen, Ratenvereinbarungen/ Verjährung prüfen, seriöse Schuldnerberatung einbinden.
  • Ansprüche (z. B. Rückzahlungen, Versicherungsleistungen) geltend machen.
  • Grenzen: kein "Wunschkredit"; keine spekulativen Anlagen; verantwortungsvolle, sichere Verwaltung.
  • Mietrückstände verhandeln und Zahlungspläne abstimmen.
  • Wohnraumsuche, Besichtigungen und Umzug organisieren; Ausstattung koordinieren.
  • Heimaufnahme/ betreutes Wohnen gemeinsam abstimmen; Verträge prüfen.
  • Aufenthaltsbestimmung nur bei entsprechendem Aufgabenkreis und unter Wahrung der Freiheitsrechte.
  • Grenzen: keine Zwangsmaßnahmen ohne gesetzliche Grundlage und gerichtliche Genehmigung.
  • Anträge auf Rente, Grundsicherung, Wohngeld, Pflegeleistungen stellen und Nachweise beibringen.
  • Fristen überwachen, Bescheide prüfen, erforderliche Widersprüche begründen.
  • Kommunikation mit Jobcenter, Rentenversicherung, Pflegekasse und Gemeinden strukturieren.
  • Grenzen: Wahrheitspflicht; keine Gefälligkeitsangaben oder unzutreffende Bescheinigungen.
  • Gespräche moderieren, gemeinsame Ziele klären, Optionen und Risiken abwägen.
  • Wesentliche Schritte sachlich dokumentieren; Vereinbarungen transparent halten.
  • Bei Bedarf: Einbindung von Betreuungsgericht, Behörden oder Fachstellen.
  • Grenzen: unparteiische Rolle wahren; keine parteiische Rechtsvertretung.
  • Kleine Nachlässe ordnen (z. B. Verträge kündigen, Versicherungen klären), Abgrenzung zur Nachlasspflegschaft.
  • Erbschaft annehmen oder ausschlagen – soweit im Aufgabenkreis – und Fristen beachten.
  • Einwilligungsvorbehalt: in Ausnahmefällen beantragen, wenn notwendig.
  • Grenzen: keine Testamentsgestaltung; gerichtliche Genehmigungen beachten.
  • Begleitung zu Arztbesuchen
  • Fahrdienste
  • Einkäufe tätigen
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Bei Krankenhausaufenthalten Wäschebringdienst
  • Entlastende Gespräche
  • Medikamentengabe

Der Betreuer kann jedoch für die Einrichtung bzw. Beauftragung solcher Dienste sorgen!
Zurück zum Seiteninhalt