„Einem Menschen zu helfen mag nicht die ganze Welt verändern, aber es kann die Welt für diesen einen Menschen verändern.“ (Unbekannt)
- Ärztliche Aufklärung einholen, Fragen bündeln und verständlich zusammenfassen.
- Untersuchungs- und Behandlungstermine koordinieren; Transport/ Begleitung organisieren.
- Einwilligungen im Rahmen des Aufgabenkreises erteilen oder verweigern; Pflegegrad/ Reha anstoßen.
- Grenzen: keine medizinischen Fachentscheidungen; Selbstbestimmung und mutmaßlicher Wille haben Vorrang.
- Haushaltsplan erstellen, laufende Kosten (Miete, Energie, Versicherung) sichern.
- Kontostruktur ordnen, unberechtigte Lastschriften stoppen, Verfügungen dokumentieren.
- Schuldenüberblick gewinnen, Ratenvereinbarungen/ Verjährung prüfen, seriöse Schuldnerberatung einbinden.
- Ansprüche (z. B. Rückzahlungen, Versicherungsleistungen) geltend machen.
- Grenzen: kein "Wunschkredit"; keine spekulativen Anlagen; verantwortungsvolle, sichere Verwaltung.
- Mietrückstände verhandeln und Zahlungspläne abstimmen.
- Wohnraumsuche, Besichtigungen und Umzug organisieren; Ausstattung koordinieren.
- Heimaufnahme/ betreutes Wohnen gemeinsam abstimmen; Verträge prüfen.
- Aufenthaltsbestimmung nur bei entsprechendem Aufgabenkreis und unter Wahrung der Freiheitsrechte.
- Grenzen: keine Zwangsmaßnahmen ohne gesetzliche Grundlage und gerichtliche Genehmigung.
- Anträge auf Rente, Grundsicherung, Wohngeld, Pflegeleistungen stellen und Nachweise beibringen.
- Fristen überwachen, Bescheide prüfen, erforderliche Widersprüche begründen.
- Kommunikation mit Jobcenter, Rentenversicherung, Pflegekasse und Gemeinden strukturieren.
- Grenzen: Wahrheitspflicht; keine Gefälligkeitsangaben oder unzutreffende Bescheinigungen.
- Gespräche moderieren, gemeinsame Ziele klären, Optionen und Risiken abwägen.
- Wesentliche Schritte sachlich dokumentieren; Vereinbarungen transparent halten.
- Bei Bedarf: Einbindung von Betreuungsgericht, Behörden oder Fachstellen.
- Grenzen: unparteiische Rolle wahren; keine parteiische Rechtsvertretung.
- Kleine Nachlässe ordnen (z. B. Verträge kündigen, Versicherungen klären), Abgrenzung zur Nachlasspflegschaft.
- Erbschaft annehmen oder ausschlagen – soweit im Aufgabenkreis – und Fristen beachten.
- Einwilligungsvorbehalt: in Ausnahmefällen beantragen, wenn notwendig.
- Grenzen: keine Testamentsgestaltung; gerichtliche Genehmigungen beachten.
- Begleitung zu Arztbesuchen
- Fahrdienste
- Einkäufe tätigen
- Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Bei Krankenhausaufenthalten Wäschebringdienst
- Entlastende Gespräche
- Medikamentengabe
Der Betreuer kann jedoch für die Einrichtung bzw. Beauftragung solcher Dienste sorgen!